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Vom Nutzen der Supervision für Freie
Träger
(Ulrich Schlingensiepen, Stuttgart)
Anmerkungen zur Legitimationsproblematik
von Supervision für
die Dienste der Arbeiterwohlfahrt
Supervision entwickelte sich bekanntlich in den 50er und 60er
Jahren in der Bundesrepublik im Berufsfeld von Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
In den letzten beiden Jahrzehnten hat der Begriff Supervision
im Raum der sozialen Arbeit weite Verbreitung gefunden. Die
Nennung dieses Begriffs hat häufig Zustimmung, Skepsis
oder Ablehnung hervorgerufen, ohne dass immer ganz klar war,
was dieser Begriff eigentlich meint. Ich möchte in diesem
Beitrag die Diskussion um das »Für und Wider« von
Supervision und Professionalisierung von Sozialarbeit in seiner
Allgemeinheit nicht fortführen, sondern anhand einer Standortbestimmung
den Gegenstand Supervision eindeutig bestimmen und den Nutzen
für den Träger der Sozialen Dienste der Arbeiterwohlfahrt
herausarbeiten.
Supervision ist eine Beratungsform, die die Entwicklung der
beruflichen Kompetenz des Supervisanden zum Ziel hat. Ihre
Indikation Muss aus der Analyse des Berufsfeldes abgeleitet
werden. Wenn ich mich hier zur Legitimationsproblematik von
Supervision für die Sozialen Dienste der Arbeiterwohlfahrt äußere,
will ich Anforderungen an Supervision formulieren, eine Positionsbeschreibung
vornehmen und Chancen und Möglichkeiten von Supervision
transparent machen.
Ich habe den Eindruck, dass der Wunsch nach Praxisreflexion
zugenommen hat und das Wissen um die eigenen Ich-Anteile in
der beruflichen Praxis immer aktueller für die Kollegen
wird. Aber unterschiedliche Strömungen der Supervision,
verschiedenartige Ansätze und Konzepte führen auch
zu Irritationen, Abneigung und Rückzug von dieser Beratungsmethode.
Ich habe auch den Eindruck gewonnen, dass zur Verunsicherung,
auch beim Träger - soll ich (genehmigen) oder soll ich
nicht (genehmigen) - die unbewusste Definition beiträgt,
ein Supervisand sei ein Klient, und die sind meist »arm«,
defizitär und problematisch. Daraus entstehen Definitionen
und Vorurteilsketten, die für beide, Sozialarbeiter und
Träger, zur Falle werden. Die Skepsis beim Träger
bleibt bestehen.
Supervision - eine Standortbestimmung
Die Diskussion und die Bedeutung von Supervision haben in
den letzten Jahren in der Bundesrepublik deutlich zugenommen.
Abhängig von der jeweiligen gesellschaftlichen Situation,
und auch von der Entwicklung der Profession Sozialarbeit, hat
sich seit 1945 eine europäische Entwicklung von Supervision
abgezeichnet. Das amerikanische Verständnis von Kontrolle
und Überwachung beruflicher (ehrenamtlicher) Tätigkeit
wurde bald fallengelassen.
Dora von Caemmerer - Wegbereiterin für Supervision in
Deutschland - fasste damals die dreifache Funktion von Supervision
zusammen:
a) Integration von Wissen und Umsetzen
in praktisches Tun
b) Entwicklung des beruflichen, besonders
des methodischen Könnens
c) Entwicklung einer beruflichen
Persönlichkeit, d. h.
Entwicklung von beruflichen Haltungen und Einstellungen, Korrektur
unreflektierter Verhaltensweisen, Förderung von Selbstwahrnehmung
und Selbstkontrolle.
Deutlich wird hier der Wunsch, die praktischen, methodischen
Fertigkeiten der Sozialarbeiter gezielt zu verbessern. Praxisanleitung
und Supervision wurde vielfach synonym verwendet (auch heute
noch), meint jedoch etwas Verschiedenes und Muss differenzierter
betrachtet werden. Im Unterschied zu damals ist heute eine
Standortbestimmung der Supervision weit wichtiger geworden.
»
Supervision ist eine Arbeitsform der Sozialarbeit/pädagogik.
Kern jederArbeitsform ist ein zielgerichtetes, geplantes, systematisches,
kontrolliertes, aus dem Fachwissen begründetes Vorgehen
zur Lösung konkreter Aufgaben«. Supervision als
eine notwendige Intervention in Lernprozesse zur Erlangung
bzw. Aufrechterhaltung der Berufskompetenz.
Bedeutung von Berufskompetenz
Ziel ist die weitere Entwicklung der Berufskompetenz des Sozialarbeiters/pädagogen
zur Erlangung der vollen Berufskompetenz. Die Entwicklung einer
Fragehaltung zum eigenen Verhalten (Reflexionsprozeß),
mit einer Überprüfung der eigenen Einstellung und
Sichtweise, kann zu neuen Handlungsalternativen und auch zu
größerer Verhaltenssicherheit führen, kann
dem Supervisanden helfen, »dass bloß nachahmende
Lernen zu überwinden ... helfen ... dass er eigene Ziele
erfasst und diese Prozesse soweit als möglich selbst steuert«.
Dies kann nicht voraussetzungslos geschehen, sondern ist abhängig
vom Berufsfeld und der Identität als Sozialarbeiter, des
professionellen Helfers. Abhängigkeiten werden deutlich:
es gibt unterschiedliche Konzepte für den gleichen Adressatenkreis.
einen beruflichen Auftrag, unklare bis klare Trägervorstellungen,
hilfreiche oder behindernde Strukturen, unterschiedliche Klientengruppen,
Dispositionen des Sozialarbeiters mit seinen ethischen Vorstellungen,
Rechte und Bedürfnisse der Klienten und ein Selbstkonzept
des Helfers. Ich habe angedeutet, wie komplex der berufliche
Alltag ist und unterschiedlich, je unverbindlich die Profession
Sozialarbeit sich darstellt.
Immer noch werden die tatsächlichen Berufsvollzüge
bei Sozialarbeitern von dem Kräftefeld zwischen Fachkompetenz,
traditioneller Arbeitsweise, den organisatorischen Voraussetzungen,
unterschiedlichen Auffassungen der Anstellungsträger und
unterschiedlicher Adressaten- und Klientengruppen und deren
Problemen bestimmt. Supervision Muss hier ansetzen und ist
Hilfsmittel zur Entwicklung der beruflichen Identität,
die dem Pädagogen Kompetenzen vermittelt, seine eigene
Arbeit im Sinne von Selbstkontrolle zu reflektieren.
Im Zentrum der Supervision steht das berufliche Handeln. Um
diesen »fachlich kontrollierten Lern- und Lehrprozess« methodisch
zu erfassen, muss der Begriff Berufskompetenz analytisch gegliedert
werden in Fachkompetenz, Feldkompetenz und personale Kompetenz.
Die genaue Bestimmung und Positionsbeschreibung der Supervision
ist auch unter dem Aspekt der rasanten Entwicklung von Therapie-
und Beratungsmethoden in der Bundesrepublik zu sehen. Der Markt
ist groß und Supervision ist im Gefolge des »Psycho-Booms« auch
populär geworden. Soviel vorweg: ich sehe eine Gefahr
in der Psychologisierung politischer und sozialer Probleme
in SV-Prozessen und eine Reduktion der Problemanalyse des Supervisanden
unter rein psychologischen Gesichtspunkten. Der Supervisand
wird zum Klient (krank) und wesentliche Bestandteile seiner
Berufsidentität werden nicht beachtet.
Fach-, Feld- und personale Kompetenz
Fachkompetenz als ein Baustein der Berufsidentität/-kompetenz
bezieht sich auf die an Hochschulen erworbenen berufsspezifischen
Kenntnisse und Fertigkeiten. Es wird deutlich gemacht, dass
soziale Arbeit ein Beruf ist, zum einen in Abgrenzung zu ehrenamtlicher
Tätigkeit und zum zweiten zu anderen (verwandten) Berufsgruppen.
Es gibt also keine Kompetenz an sich, sondern ein spezifisch
gelerntes Fachwissen und Fachkönnen, das zielgerichtet
zur Lösung eines bestimmten Problems eingesetzt wird.
Die Dynamik wird deutlich: Fachkompetenz wird erworben, wird
im jeweiligen Berufsfeld wirksam und ist als Disposition an
die Person gebunden.
Feldkompetenz als zweiter Baustein umfasst die spezifischen
Kenntnisse und Fertigkeiten, die an ein konkretes Arbeitsfeld
gebunden sind.
Jedes konkrete Arbeitsfeld ist durch seine Aufgaben und Ziele
bestimmt und durch sein vernetztes System charakterisiert.
Es gibt institutionelle Grundlagen, Aufbau und Ablauforganisationssysteme,
Positionen und Kompetenzverteilungen der Mitarbeiter, Geschäftsverteilungspläne,
Ressourcen des Trägers.
Neben diesen formellen Bedingungen gibt es auch die informellen.
Soziale Normen, Erwartungshaltungen an den Mitarbeiter, Wertvorstellungen
bzgl. der Arbeitsweise mit dem Klientel und informelle Gruppen
bilden sich.
Außerdem gehört zum Arbeitsfeld ein bestimmter
Adressatenkreis. Mit welcher Klientel hat der Praktiker es
zu tun, was und wie viel weiß der Supervisand über
spezifische Merkmale und Probleme seiner Adressatengruppe?
Inwieweit ist Feldkompetenz vorhanden, erkennt er Freiräume
und strukturelle Zusammenhänge, hat er Einblick in Bedeutungszusammenhänge
im Hinblick auf die eigene Arbeit, was für Konsequenzen
ergeben sich daraus für die Praxis? Auch hier greifen
verschiedene Bedingungen ineinander und beeinflussen sich wechselseitig.
Der dritte Baustein, die personale Kompetenz des Fachmanns,
soll diese Problematik genauer erfassen.
Der Beruf verlangt in hohem Maße Kontinuität, Selbstbeherrschung,
Souveränität und Überblick. Unter dem enormen
Druck, ständig funktionieren zu müssen, werden die
eigenen Gefühle und Probleme, angesprochen durch die Konflikte
der Klienten, oft übergangen. Aber gerade in »helfenden
Berufen« bedarf es des Wissens um die eigene Person,
die eigenen Einstellungen und Vorurteile, um fachliches Handeln
nicht unwirksam werden zu lassen.
Wie sehen die so genannten »Selbstverständlichkeiten« aus,
welche Dispositionen hat der Praktiker erworben, was bestimmt
sein Denken, Fühlen und Handeln. Mit dieser Problematik
muss sich der Fachmann auseinandersetzen. Er muss lernen, mit
berufsspezifischen Belastungen umgehen zu können und die
Fähigkeit entwickeln, eine berufliche Beziehung aufzubauen,
aufrechtzuerhalten und zu lösen.
Die Entwicklung der personalen Kompetenz ist gerade in helfenden
Berufen unumgänglich. Die Kenntnis um die eigene Person,
den »subjektiven Faktor«, ist Voraussetzung für
bestimmtes fachliches, methodisches Vorgehen.
Die Bedeutung der Supervision liegt in der umfassenden Reflexion
des beruflichen Handelns, in dem Versuch, das berufliche Helfen
in seiner Totalität, in seinem komplexen Zusammenspiel
aller genannten Einflussfaktoren schrittweise transparent und
damit veränderbar zu machen.
So schreibt Vester, dass »wir laufend in Systeme eingreifen,
ohne sie zu kennen, noch die vernetzten Abläufe darin
zu beachten ... denn unseren in der Schule angelernten Denkweisen
liegt es wohl näher, die Welt nicht als zusammenhängendes
System, sondern als heterogene Menge von Einzeldingen zu betrachten«.
Vester fordert ein vernetztes Denken, welches den vielfältigen
Interaktionen gerecht wird.
Die Supervision kann in einem gezielt geführten Kommunikationsprozess
einen Reflexionsprozess in Gang setzen, der die Bearbeitung
des beruflichen Handelns des Supervisanden in einem bestimmten
Arbeitsfeld mit bestimmten Methoden und Mitteln zum Ziel hat.
Dieser Reflexionsprozess bietet enorme Möglichkeiten der
Selbsterfahrung und die Chance, Lernprozesse bewusst zu machen
und neue Verhaltensweisen einzuüben. Die Analyse von Fach-,
Feld- und personaler Kompetenz mit dem Ziel, selbständig
sein Denken, Fühlen und Handeln zu reflektieren und Verhaltensweisen
bewusst zu machen, halte ich für ein geeignetes Supervisionskonzept,
um Berufskompetenz zu erlangen und aufrechtzuerhalten. Der
Supervisand soll sein fachliches Handeln in Verantwortung für
die Klienten sicher einsetzen können. Im Sinne eines Qualitätsbegriffs
bedeutet dies eine Steigerung im Arbeitsfeld und somit für
die sozialen Dienste des Trägers.
Die Arbeitsform Supervision
Ich habe eingangs die Bedeutung der Supervision in der sozialpädagogischen
Arbeit dargestellt. Nun will ich versuchen, einige Konsequenzen
für die Supervision zu beschreiben. Supervision als Hilfsmittel
zur Entwicklung beruflicher Kompetenz soll dem Kollegen Kompetenzen
vermitteln, zielorientiert zu arbeiten, selbständig seine
eigene Arbeit zu kontrollieren und gegebenenfalls zu verändern.
Supervision hat folgende Inhalte:
- die Analyse von beruflichen Bedingungen
- die Systematisierung
von Erfahrungen
- das Umsetzen theoretischen Wissens in praktisches Handeln
und die Entwicklung von Handlungsstrategien
- die bewusste
Handhabung der eigenen Person
- die Reflexion der unterschiedlichen Beziehungsebenen
im Berufsfeld
Diese skizzierten Inhalte lassen sich mit eingehender Analyse
der Fach-, Feld- und personalen Kompetenz des Supervisanden
genauer beschreiben.
Für die Arbeit in den Sozialen Diensten ist ein spezifisches
Fachwissen und Fachkönnen notwendig. Dies bedeutet, dass
es für die Arbeit mit diesem bestimmten Adressatenkreis
auch bestimmte sinnvolle, zielgerichtete Maßnahmen gibt,
um ein entsprechend definiertes Ziel zu erreichen.
Das methodische Herangehen an Aufgabenkomplexe unterscheidet
sich vom Routineverhalten dadurch, dass
- man sich über die jeweilige Aufgabenstellung
klar werden muss und den Handlungsauftrag kennen sollte
- man
das Problem bzw. den zu ändernden Zustand (Prozess)
beschreibt und festlegt
- man auf der Grundlage meines
Erkenntnisstandes das Ziel überlegt
und
- man sich die fachlichen Mittel/Methoden überlegt,
wie und auf welchem Weg (oder auch in Teilschritten)
das Ziel erreicht
wird.
In dem Lernfeld Supervision kann Fachlichkeit differenziert
reflektiert werden, können Ursache-Wirkungs-Prozesse eindeutiger
bestimmt werden. Verantwortlichkeiten werden klarer und somit überprüfbarer.
Die eigenen Handlungsstrategien können auf ihre Fachlichkeit überprüft
werden (bin ich da, wo ich hin will) und der berufliche Alltag,
der Gegenstand des Broterwerbs, wird transparent. Das Theorie-Praxis-Problem
kann bearbeitet, wenn auch nicht immer gelöst werden.
Fachlichkeit wird wirksam im konkreten Arbeitsfeld. Im klassischen
Verständnis von Sozialarbeit, Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit
und Gemeinwesenarbeit hat diese immer noch das Ziel, den einzelnen
Klienten die (Wieder)eingliederung in Gesellschaft, Familie
und Beruf zu ermöglichen, wobei davon ausgegangen wird,
dass die Gebilde »Beruf« und »Familie« intakt
und tragfähig sind. Dies ist aber tatsächlich immer
weniger der Fall. Herkömmliche Lösungsansätze
zur »Integration« greifen nicht mehr und ein »Mehr-Desselben« ist
keine Lösung für die Probleme. So wie sich die Ansprüche
an die soziale Arbeit mit der gesellschaftlichen Entwicklung
wandeln, müssen die Träger sozialer Arbeit neue Konzeptionen
entwickeln und alte Standpunkte und Ideologien überprüfen.
In der Praxis führt dies oft zu Widersprüchen zwischen
dem Kollegen und der Institution. Klärung kann eine Arbeitsfeldanalyse
bringen, die mir Antworten geben kann auf
- den beruflichen Auftrag und
- die aktuellen Handlungsmöglichkeiten.
In der Supervision muss dies differenzierter betrachtet werden,
um deutlich zu machen, was gefordert ist. »Was ist machbar
und leistbar, und wer ist für was verantwortlich?«
Der dritte Baustein ist der der personalen Kompetenz. Wer
im sozialen Bereich arbeitet, hat es mit Personen und Gruppen
zu tun, die in großen Schwierigkeiten sind und in komplizierten
und mehr oder weniger dramatischen Verhältnissen leben.
Die Kollegen haben es mit einer Reihe von vernetzten Problemen
zu tun und greifen mit ihrer pädagogischen Arbeit in das
Leben der Klienten ein.
Das Aufbrechen einer an traditionellen Tugenden wie Gehorsam,
Fleiß und Pünktlichkeit orientierten Werteordnung,
eine Gesellschaft im Westen, die zu einer Freizeitgesellschaft
wird, Ausgrenzung und Jugendarbeitslosigkeit, die Auflösung
der Biographie und das Suchen und Finden neuer Lebenspläne,
führen zu Vereinzelung bzw. einer neuen Subkultur im Westen
und zu einem Mangel an Orientierungsmöglichkeiten an allgemeinverbindlichen
Normen und Werten. Zukunftsperspektiven werden unscharf und
Frustration und Resignation finden ihren Ausdruck in Kriminalität,
seelischen Störungen, Erkrankungen, Auffälligkeiten
und rechtslastigen politischen Strömungen.
Der Umgang des Kollegen mit den Problemen, den Frustrationen
und den Erfolgen muss gelernt werden, sollen sie die fachliche
Arbeit nicht behindern. Das eigene Denken, Fühlen und
Handeln ist von Faktoren bestimmt, die nur so in seiner Person
wirksam werden: von seiner spezifischen Sozialisation, der
Entwicklung seiner Wertesysteme und Verhaltensnormen, seiner
aktuellen persönlichen Lebenssituation, deren Probleme
und Konflikte in das Berufshandeln durchschlagen, von ökonomischen
Rahmenbedingungen. Der Pädagoge handelt also selbst aus
einer komplexen Lebenswelt heraus. Zur personalen Kompetenz
gehört die Fähigkeit, diesen Zusammenhang, sein Denken,
Fühlen und Handeln in komplexen Systemen in Bezug zum
beruflichen Handeln zu reflektieren. In der Supervision ist
der Raum gegeben, das Selbstkonzept des Pädagogen zu reflektieren.
Auch die Frage nach der Transparenz eigener Ethik ist hier
möglich und sinnvoll.
Wie sieht nun das Selbstkonzept aus?
Kennt der Kollege
- seine Einstellungen und Vorurteile, und kann er mit diesen
so umgehen, dass sie berufliches Handeln nicht wesentlich
beeinträchtigen
- besitzt er Problembewusstsein und die
Fähigkeit, sich
ohne Versagensängste in Frage zu stellen und
- erträgt
er die berufsspezifischen Belastungen, und kann er berufliche
Beziehungen gestalten und auch wieder
lösen.
Vorteile auf beiden Seiten
Durch diesen systematischen Lern-/Reflexionsprozess in der
Supervision wird die fachliche Qualifikation des Mitarbeiters
gehoben.
Da ich voraussetze, dass der Supervisionsprozess auf Freiwilligkeit
beruht, gehe ich auch von einer hohen Motivation aus, die zumindest
darstellt, dass der Mitarbeiter interessiert und bestrebt ist,
seine Berufskompetenz zu erhöhen. Die Kriterien - Freiwilligkeit
und Vertraulichkeit - sind nicht nur eine Grundvoraussetzung
in der Supervision, sondern wirken gleichzeitig im Lernprozess
ständig motivationsfördernd im Sinne einer kritischen
Auseinandersetzung, die auch Mut erfordert. Dies ist nicht
selbstverständlich, sondern zeigt, dass der Wunsch nach
Supervision ernst genommen werden muss, und nicht nur die Suche
nach einem Schonraum bedeutet.
Durch Supervision erhalten die Kollegen Kontrolle von außen.
Frei von Betriebsblindheit kann der Supervisor hinterfragen,
was im Berufsalltag schon geklärt zu sein scheint. Den
Mitarbeitern wird damit die Möglichkeit gegeben, nicht
nur mit den Frustrationen bei der Arbeit besser fertig zu werden,
sondern auch mit Veränderungen und Fortschritten ihres
Arbeitsbereiches Schritt zu halten. Damit wird für die
Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit (auch und gerade
in sozialen Berufen) des Mitarbeiters gesorgt.
Die Tauglichkeit der Supervision als fachlich orientierter
Reflexionsprozess wird heute weitgehend anerkannt. Ämter
und Freie Träger beschäftigen z. T. eigene Supervisoren
(auf diese Problematik möchte ich an dieser Stelle nicht
eingehen), aber in weit größerem Umfang Supervisoren
von »außen«, vom freien Markt.
Kompetenz und Ansehen des Trägers
In Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden ist man in der
Genehmigung und Durchführung von Supervision noch schwerfällig
und zurückhaltend.
Nicht wenige Vorstände halten Supervision für nicht
notwendig und nicht sinnvoll und lehnen die Kosten dafür
ab. Die Gründe bleiben meist unklar. Aber durch Supervision
wird nicht nur die individuelle Professionalisierung fortgeführt,
sondern gleichzeitig dadurch die Qualität und das Ansehen
des Sozialen Dienstes gesteigert. Supervision als Baustein
von Fort- und Weiterbildung, als ein Angebot an die Kollegen,
hat aus der Analyse der eigenen Berufspraxis heraus direkt
Auswirkungen auf das jeweilige soziale Dienstleistungsangebot
des Trägers. Der Arbeitsansatz wird im Sinne der Ziel-Mittel-Diskussion
professioneller und effizienter. Gleichzeitig können auch
neue, fortführende Perspektiven entwickelt werden, ohne
die ein Verband nicht existieren kann. Routinierte Handlungsmuster
verändern sich, allgemeines und spezifisches Handlungswissen
der Kollegen/des Dienstes erhöht sich und somit die Möglichkeit
»schneller« und »zielgenauer« im Arbeitsfeld
wirksam werden zu können. Die zunehmende Kompetenz des
Helfers trägt wesentlich zum konstruktiven Diskurs innerhalb
einer Abteilung/eines Verbandes bei, Statusfragen können
im Sinne von mehr Zufriedenheit eher bearbeitet werden. Ein
Verband, der in Stellenausschreibungen Supervision anbietet
und neuen wie »alten« Routiniers punktuell die
Möglichkeit gibt, ihre berufliche Kompetenz im Supervisionsprozess
zu hinterfragen, macht sich glaubwürdig, den gestiegenen
und sich verändernden Anforderungen im sozialen Hilfesystem
Rechnung zu tragen und mit Entwicklungen Schritt zu halten.
Aufgrund der Erfahrungen ist deutlich geworden, dass mittels
Supervision die persönlichen und fachlichen Fähigkeiten
entwickelt, ausgebaut und optimiert werden können. Die
diagnostische Betrachtungsweise der konkreten sozialen Probleme
und deren Hintergründe und Ursachen sind genauer und damit
wirksamer. Der berufliche Auftrag wird differenzierter gesehen
und führt in konkreten Handlungsstrategien zu eindeutigeren
Entscheidungen. Angestrebt wird also durch die Supervision
eine bessere fachliche Qualität der Arbeit und auch eine
Verbesserung der Arbeitssituation des Mitarbeiters, die sich
auch auf den Adressatenkreis auswirkt. Neue Wege können
hier aufgezeigt werden. Supervision anzubieten basiert auch
auf der sozialen Verpflichtung der freien Träger als Arbeitgeber.
Gleichrangiges Ziel ist dabei auch die Verbesserung des Dienstes
an der Klientel.
Schlussbemerkungen Supervision hat inzwischen in Deutschland in allen »helfenden
Berufen« Eingang gefunden. Es ist eine enge Verknüpfung
von Theorie und Praxis und im beschriebenen Sinne mehr als
eine einmalige Fortbildungsveranstaltung. Diesen Aufsatz möchte
ich als einen Beitrag zur Professionalisierung von Supervision
verstanden wissen, in dem der Versuch unternommen wird, die
Entwicklung der beruflichen Kompetenz des Fachmanns in einem
systematisch geleiteten Reflexionsprozess als Verständnis
von Supervision deutlich zu machen. Auf den Lernprozess in
der SV möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Ich hoffe, dass der Aufsatz Träger und Mitarbeiter motiviert,
die Chance in der Supervision zu nutzen. Das Eingeständnis
von Problemen, Schwierigkeiten und Ängsten behindert nicht,
sondern mobilisiert. Das Zulassen von Differenzen und Konflikten
zerstört nicht die Identität, es erzeugt sie. Supervision
kann hier einen Beitrag leisten.
(Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit 3/92) |